Culina Mitglieder garantieren folgende Qualitätskriterien
- 
Beachtung schweizerischer Vorstellungen in Bezug auf Qualität, Transparenz bei Angeboten, Produktion, Lieferung/Ausführung, Service und Terminen 
- 
Beachtung anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze 
- 
Einhaltung sämtlicher in der Schweiz geltenden technischen Vorschriften, vor allem in Bezug auf Sicherheit 
- 
Definierte und transparente Garantieleistungen 
- 
Verpflichtung zu vernünftigen Ersatzteillieferungen, vor allem in Bezug auf Zeit und Verfügbarkeit 
- 
Wahrung der Transparenz in der Werbung 
- 
Anerkennung des Prinzips des verantwortungsbewussten Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen und den Ressourcen 
- 
Know how in Beratung, Dienstleistung und Kundendienst 
- 
Anerkennung der Entscheide der Culina-Ombudsstelle. 
Mitglied werden
Mitglied von Culina kann jeder in der Schweiz tätige Geräte- und Apparatelieferant sowie Einrichter von Gastronomie- und Gemeinschaftsverpflegungs-Systemen werden, sofern er die vom Verband in den Statuten festgelegten Qualitätskriterien erfüllt.